Als autorisierter Servicepartner der Braun GmbH führen wir die Reparaturen nach Herstellerspezifikationen durch. Die Reparaturzeit beträgt bei ab Lager verfügbaren Ersatzteilen ca. 2 Werktage nach Posteingang.
Garantiereparatur:
Für die Abwicklung Ihrer Reparatur auf Garantie legen Sie Ihrem defekten Gerät bitte eine kurze Fehlerbeschreibung und eine Kopie des Kaufbeleges bei. Bitte beachten Sie, dass ohne Kaufnachweis keine Garantiereparatur möglich ist. Die Rücklieferung erfolgt per DHL Paket.
Kostenpflichtig:
Für eine Reparatur ausserhalb der Garantiezeit senden Sie Ihr defektes Gerät bitte mit einer kurzen Fehlerbeschreibung an uns ein. Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages werden Ihnen keine Kosten berechnet. Vermerken Sie auf Ihrem Lieferschein bitte Ihre Telefon,-Faxnummer oder E-Mail Adresse für die Kontaktaufnahme.
Die Rücklieferung des Gerätes erfolgt per DHL Paket mit beiliegender Rechnung. Auf Wunsch ist die Bezahlung auch per Lastschrift möglich.
Ihre Sendung richten Sie bitte an:
Braun Service Center Elvice GmbH Spaldingstrasse 74 20097 Hamburg
!!! Bitte Absender nicht vergessen !!!
oder jetzt hier Online Versandunterlagen anfordern.
Gewährleistung
Neues Gewährleistungsrecht und Verlängerung der freiwilligen Herstellergarantie ab 1.Januar 2002
Am 1. Januar 2002 tritt das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz in Deutschland in Kraft. Damit wird unter anderem die europäische Richtlinie zum Kauf von Verbrauchsgütern umgesetzt.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die Verlängerung der Gewährleistungsfrist für Sach - und Rechtsmängel. Damit hat der Endverbraucher einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer von 24 Monaten ab Ablieferung.
Braun gewährt ab 1. Januar 2002 seinen Kunden unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung eine auf 24 Monate verlängerte freiwillige Herstellergarantie. Innerhalb dieser Zeit, gerechnet ab Kaufdatum, beseitigen wir nach unserer Wahl durch Reparatur oder Austausch des Gerätes unentgeltlich alle Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehlern beruhen. Dies gilt natürlich auch für Geräte, die ab 1. Januar 2002 gekauft werden, aber noch alte 1-Jahres-Garantieerklärungen beiliegen haben. Entscheidend ist der Kaufbeleg mit Kaufdatum.
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